06.04.2007 Wirtschaftsrecht
OGH: Liquidatoren nach § 149 UGB kommt eine bloß auf Abwicklungsgeschäfte eingeschränkte Geschäftsführungs- und in gleicher Weise begrenzte Vertretungsbefugnis zu
Schlagworte: Unternehmensrecht, Liquidator, Befugnis, Weisung
Gesetze:
§ 149 UG; § 152 UGB
In seinem Beschluss vom 31.01.2007 zur GZ 3 Ob 186/06h hat sich der OGH mit den Befugnissen des Liquidators befasst:
OGH: Liquidatoren nach § 149 UGB kommt eine bloß auf Abwicklungsgeschäfte eingeschränkte Geschäftsführungs- und in gleicher Weise begrenzte Vertretungsbefugnis zu. Eine Einschränkung der Geschäftsführungsbefugnis und damit Vertretungsmacht des Liquidator ist nur durch Weisung iSd § 152 UGB möglich, die aber nach dieser Norm einstimmig erfolgen muss.