16.08.2007 Wirtschaftsrecht
OGH: Verzichtet einer von mehreren Stiftern auf die in der Stiftungserklärung eingeräumten Gestaltungs- und Stifterrechte, bedarf die dadurch ausgelöste Änderung der Stiftungserklärung - mangels gegenteiliger Vereinbarung iSd § 3 Abs 2 PSG - der Zustimmung aller Stifter und der Eintragung der Änderung der Stiftungsurkunde im Firmenbuch
Schlagworte: Privatstiftungsrecht, Verzicht auf Gestaltungs- und Stifterrecht, Firmenbuchanmeldung
Gesetze:
§ 3 Abs 2 PSG, § 33 Abs 3 PSG
In seinem Beschluss vom 25.05.2007 zur GZ 6 Ob 18/07a hat sich der OGH mit den Fragen befasst, ob ein Verzicht auf Stifterrechte zulässig ist, es sich dabei um eine eintragungsfähige Tatsache handelt und ob die Änderung der Stiftungsurkunde bei einer Mehrheit von Stiftern gemeinschaftlich erfolgen muss:
OGH: Verzichtet einer von mehreren Stiftern auf die in der Stiftungserklärung eingeräumten Gestaltungs- und Stifterrechte, bedarf die dadurch ausgelöste Änderung der Stiftungserklärung - mangels gegenteiliger Vereinbarung iSd § 3 Abs 2 PSG - der Zustimmung aller Stifter und der Eintragung der Änderung der Stiftungsurkunde im Firmenbuch. Auf die Firmenbuchanmeldung ist § 33 Abs 3 PSG anzuwenden.