13.09.2007 Arbeits- und Sozialrecht
OGH: Ein Verzicht des Versicherten auf die Bescheidklage ist prozessual wirksam, wenn er nach Zustellung des betreffenden Bescheides erklärt wurde
Schlagworte: Sozialrecht, Verzicht auf die Bescheidklage
Gesetze:
§ 67 ASGG
In seinem Beschluss vom 26.07.2007 zur GZ 10 ObS 135/06k hat sich der OGH mit der Frage befasst, ob der Versicherte im Verfahren in Sozialrechtssachen auf die Erhebung der Bescheidklage rechtswirksam verzichten kann:
OGH: Ein Verzicht des Versicherten auf die Bescheidklage ist prozessual wirksam, wenn er nach Zustellung des betreffenden Bescheides erklärt wurde.