OGH: Ausführungen zur Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit
§ 27 Z 1 AngG
In seinem Beschluss vom 30.07.2007 zur GZ 8 ObA 37/07k hat sich der OGH mit der Entlassung befasst:
Der Kläger erteilte trotz Kenntnis von dem angespannten Verhältnis zwischen der Beklagten und ihrer Konkurrentin dieser Information darüber, welchen Nachlass die Beklagte ihren Großhändlern einräumt.
Dazu der OGH: Das Berufungsgericht ging mit zumindest vertretbarer Auffassung davon aus, dass nach den Umständen des konkreten Falles die durch die Informationserteilung verschaffte Möglichkeit für die Konkurrentin, die Preise der Beklagten nachkalkulieren zu können, bei der Beklagten objektiv die berechtigte Befürchtung auslösen konnte, dass der Kläger insbesondere gegenüber Konkurrenten firmeninterne Daten nicht mit der gebotenen Vertraulichkeit behandeln werde. Gegen die Beurteilung des Berufungsgerichtes, dass es nicht den üblichen geschäftlichen Gepflogenheiten entspreche, Endkunden oder Konkurrenten die interne Preiskalkulation offen zu legen, bringt die Revision kein stichhaltiges Argument vor.