07.10.2007 Arbeits- und Sozialrecht
OGH: Bei Beurteilung der Auswirkung eines rückwirkenden Feststellungsbescheides des Bundessozialamtes auf die Kündigung eines begünstigten Behinderten ist nicht auf den Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung abzustellen, sondern auf deren Wirksamkeit durch Zugang an den Gekündigten
Schlagworte: Behinderteneinstellungsrecht, Kündigung, rückwirkender Feststellungsbescheid
Gesetze:
§ 8 Abs 2 BEinstG
In seinem Erkenntnis vom 08.08.2007 zur GZ 9 ObA 61/06w hat sich der OGH mit dem BEinstG befasst:
OGH: Eine nicht am Wortsinn haftende, sondern insbesondere dem Gesamtinhalt des § 8 Abs 2 BEinstG berücksichtigende Interpretation führt zu dem Ergebnis, dass bei Beurteilung eines rückwirkenden Feststellungsbescheids des Bundessozialamts nicht auf den Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung, sondern deren Wirksamkeit, die erst durch den Zugang erfolgt, abzustellen ist.