OGH: Zur Eintragung der Bestellung eines einstweiligen Sachwalters für den Alleingesellschafter und alleinigen Geschäftsführer einer GmbH in das Firmenbuch
Voraussetzung für die Eintragung der Bestellung eines einstweiligen Sachwalters ist, dass der Kreis der vom (einstweiligen) Sachwalter zu besorgenden Agenden einen möglichen Bezug zu gesellschafts- bzw firmenbuchrechtlichen Angelegenheiten aufweist
§ 126 AußStrG, §§ 3-5 FBG
GZ 6 Ob 131/09x, 05.08.2009
OGH: Die Bestimmungen über die Eintragungen im Firmenbuch sind grundsätzlich taxativ. Das FBG regelt die eintragungsfähigen Tatsachen grundsätzlich abschließend. Von gesetzlich nicht vorgesehenen Eintragungen hat das Firmenbuch frei zu bleiben, weil sonst die Gefahr besteht, dass es unübersichtlich wird. Dies schließt jedoch in engen Grenzen eine analoge Anwendung nicht aus. Zwar ist grundsätzlich nicht jede Bestellung eines Sachwalters in das Firmenbuch einzutragen, wenn jedoch die vom (einstweiligen) Sachwalter zu besorgenden Agenden einen möglichen Bezug zu gesellschafts- bzw firmenbuchrechtlichen Angelegenheiten aufweist, besteht schon ein Schutzinteresse seitens des Vertretenen an der Ersichtlichmachung im Firmenbuch; Überdies würde andernfalls die Bestimmung des § 126 Abs 2 AußStrG leerlaufen.