04.03.2010 Wirtschaftsrecht
OGH: Zur Auslegung von Vereinsstatuten
Vereinsstatuten sind nach den §§ 6 und 7 ABGB auszulegen
Schlagworte: Vereinsrecht, Statuten, Auslegung
Gesetze:
§ 6 ABGB, § 7 ABGB
GZ 5 Ob 130/09t, 24.11.2009
OGH: Vereinsstatuten sind nach stRsp nach den §§ 6 und 7 ABGB auszulegen. Maßgebend ist der objektive Sinn statutarischer Bestimmungen. Die Auslegung hat sich am Vereinszweck und den berechtigten Interessen der Mitglieder zu orientieren. Unklare oder eine mehrfache Deutung zulassende Bestimmungen sind in vernünftiger und billiger Weise so auszulegen, dass ihre Anwendung im Einzelfall brauchbare und vernünftige Ergebnisse zeitigt.