22.07.2010 Wirtschaftsrecht

OGH: § 35 Abs 1 Z 6 GmbHG - ist für die Geltendmachung eines von einem Dritten zedierten Schadenersatzanspruchs durch die GmbH gegen ihren ehemaligen Geschäftsführer ein Beschluss der Gesellschafter dieser GmbH erforderlich?

Vom Beschlusserfordernis nach § 35 Abs 1 Z 6 GmbHG wegen eines Ersatzanspruchs aus der Geschäftsführung sind nur der Gesellschaft aus Handlungen oder Unterlassungen des Schädigers als Geschäftsführer zustehende Ansprüche erfasst, nicht aber Ansprüche, die von einem Dritten an die Gesellschaft abgetreten werden und materiell-rechtlich das Rechtsverhältnis zum Dritten betreffen


Schlagworte: Gesellschaftsrecht, GmbH, Ersatzansprüche, Gesellschaft, Geschäftsführer, von Drittem zedierter Schadenersatzanspruch durch die GmbH, Gesellschafterbeschluss
Gesetze:

§ 35 Abs 1 Z 6 GmbHG

GZ 9 ObA 5/10s, 11.05.2010

OGH: Vom Beschlusserfordernis nach § 35 Abs 1 Z 6 GmbHG wegen eines Ersatzanspruchs aus der Geschäftsführung sind nur der Gesellschaft aus Handlungen oder Unterlassungen des Schädigers als Geschäftsführer zustehende Ansprüche erfasst, nicht aber Ansprüche, die von einem Dritten an die Gesellschaft abgetreten werden und materiell-rechtlich das Rechtsverhältnis zum Dritten betreffen.

Dem Erfordernis des Gesellschafterbeschlusses kommt zwar Außenwirkung zu. Das Fehlen dieses Beschlusses ist aber nur über Einwendung des Geschäftsführers wahrzunehmen.