OGH: § 24 HVertrG - Ausgleichsanspruch bei Kündigung des Handelsvertreters aus dem Unternehmer zurechenbaren Umständen
Zwar muss der Handelsvertreter bei der Kündigung zur Wahrung des Ausgleichsanspruchs nicht darauf hinweisen, dass er die Kündigung aus dem Unternehmer zurechenbaren Umständen erklärt hat, ein bestimmtes Verhalten (oder Unterlassen) des Unternehmers gem § 24 Abs 3 Z 1 HVertrG muss aber trotzdem "Anlass" für die Kündigung des Handelsvertreters gewesen sein
§ 24 HVertrG
GZ 9 ObA 106/09t, 30.06.2010
OGH: Richtig ist, dass der Handelsvertreter bei der Kündigung zur Wahrung des Ausgleichsanspruchs nicht darauf hinweisen muss, dass er die Kündigung aus dem Unternehmer zurechenbaren Umständen erklärt hat. Dies darf jedoch nicht mit der Frage vermengt werden, dass dennoch ein bestimmtes Verhalten (oder Unterlassen) des Unternehmers gem § 24 Abs 3 Z 1 HVertrG tatsächlich "Anlass" für die Kündigung des Handelsvertreters gewesen sein muss. Darunter ist zumindest eine bestimmte innere Motivation des Handelsvertreters zu verstehen.