17.03.2011  Wirtschaftsrecht 
		
	
		OGH: Zum Schadenersatzanspruch nach UWG
Auch der Schadenersatzanspruch nach UWG erfordert den Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen Wettbewerbsverletzung und Schaden; eine Beweislastumkehr findet nicht statt
Schlagworte: Wettbewerbsrecht, Schadenersatz
		Gesetze: 
		
		
		§ 16 UWG
GZ 4 Ob 5/11f, 15.02.2011
OGH: Auch der Schadenersatzanspruch nach UWG erfordert den Nachweis des Kausalzusammenhangs zwischen Wettbewerbsverletzung und Schaden; eine Beweislastumkehr findet nicht statt.