OGH: Allgemeine Österreichische Spediteursbedingungen - zur Verjährung nach § 64 AÖSp
Die Verjährung gem § 64 AÖSp tritt gleichviel aus welchem Rechtsgrund und unabhängig vom Grad des Verschuldens ein
§ 64 AÖSp
GZ 7 Ob 145/10i, 19.01.2011
OGH: Nach stRsp zu § 64 AÖSp tritt die Verjährung gleichviel aus welchem Rechtsgrund und unabhängig vom Grad des Verschuldens ein. Auch grobe Fahrlässigkeit schließt die kurze Verjährungsfrist des § 64 AÖSp nicht aus. Der in der Revision behauptete Widerspruch zwischen § 51 lit b und § 64 AÖSp liegt nicht vor. Schon nach dem Wortlaut von § 51 lit b AÖSp geht es dort nur um die Haftungsbeschränkungen, die bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht gelten sollen. Eine Verjährungsbestimmung hat aber auf den Anspruch an sich keinen Einfluss. Sie bewirkt nur, dass der Anspruch nach Ablauf der Frist nicht mehr erfolgreich eingeklagt werden kann.