27.12.2007 Arbeits- und Sozialrecht
OGH: Heilung der unrichtigen Gerichtsbesetzung in einer Arbeits- und Sozialrechtssache und Rechtsmittelverfahren
Der bindende Ausspruch über die Gerichtsbesetzung wirkt ebenso wie die Heilung der unrichtigen Gerichtsbesetzung nach § 37 Abs 1 ASGG der systematischen Einheit wegen auch für ein allfälliges Rechtsmittelverfahren und bestimmt demgemäß die anzuwendenden Rechtsmittelzulassungsvorschriften
Schlagworte: Verfahrensrecht, unrichtige Gerichtsbesetzung
Gesetze:
§ 37 ASGG
GZ 8 ObA 51/07v, 11.10.2007
OGH: Der bindende Ausspruch über die Gerichtsbesetzung wirkt ebenso wie die Heilung der unrichtigen Gerichtsbesetzung nach § 37 Abs 1 ASGG der systematischen Einheit wegen auch für ein allfälliges Rechtsmittelverfahren und bestimmt demgemäß die anzuwendenden Rechtsmittelzulassungsvorschriften.