OGH: Versehrtenrente und Minderung der Erwerbsfähigkeit
Es ist nicht auf einen gleichaltrigen Versicherten mit vergleichbarer Berufslaufbahn, sondern auf den durchschnittlichen Gesundheitszustand eines gleichaltrigen Versicherten abzustellen
§ 203 ASVG
GZ 10 ObS 108/07s, 09.10.2007
In der Rechtsrüge wird vom Kläger die Frage aufgeworfen, ob die bisherige berufliche Belastung bei der Abwägung mitzuberücksichtigen ist, möglicherweise auch das Geschlecht.
OGH: Es ist nicht auf einen gleichaltrigen Versicherten mit vergleichbarer Berufslaufbahn, sondern auf den durchschnittlichen Gesundheitszustand eines gleichaltrigen Versicherten abzustellen. Andernfalls würden nicht nur Berufsschutzelemente in die gesetzliche Unfallversicherung eingeführt, sondern es würde auch die Begrenzung der Liste der Berufskrankheiten aufgelöst.