03.01.2008 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Versehrtenrente und Minderung der Erwerbsfähigkeit

Es ist nicht auf einen gleichaltrigen Versicherten mit vergleichbarer Berufslaufbahn, sondern auf den durchschnittlichen Gesundheitszustand eines gleichaltrigen Versicherten abzustellen


Schlagworte: Sozialrecht, Versehrtenrente, Minderung der Erwerbsfähigkeit
Gesetze:

§ 203 ASVG

GZ 10 ObS 108/07s, 09.10.2007

In der Rechtsrüge wird vom Kläger die Frage aufgeworfen, ob die bisherige berufliche Belastung bei der Abwägung mitzuberücksichtigen ist, möglicherweise auch das Geschlecht.

OGH: Es ist nicht auf einen gleichaltrigen Versicherten mit vergleichbarer Berufslaufbahn, sondern auf den durchschnittlichen Gesundheitszustand eines gleichaltrigen Versicherten abzustellen. Andernfalls würden nicht nur Berufsschutzelemente in die gesetzliche Unfallversicherung eingeführt, sondern es würde auch die Begrenzung der Liste der Berufskrankheiten aufgelöst.