OGH: Kinderbetreuungsgeld und Geburt eines weiteren Kindes
Der Gesetzgeber ging bei der Regelung des § 5 Abs 5 KBGG davon aus, dass das Kinderbetreuungsgeld für das jeweils jüngste Kind, also für das Kind, das den höchsten Betreuungsaufwand verursacht, gebühren soll
§ 5 Abs 5 KBGG
GZ 10 ObS 118/07m, 09.10.2007
OGH: Nach § 5 Abs 5 KBGG endet der Anspruch auf das Kinderbetreuungsgeld spätestens mit einem neuen Anspruch für ein weiteres Kind. Dies bedeutet, dass bei nachfolgenden Geburten während des Kinderbetreuungsgeldbezugzeitraumes der Anspruch für das zuerst geborene Kind spätestens mit dem Tag, welcher der Geburt des nachfolgenden Kindes vorangeht, endet. Ab dem Tag der Geburt des nachfolgenden Kindes beginnt ein neuer Anspruch für dieses weitere Kind. Der Gesetzgeber ging daher bei der Regelung des § 5 Abs 5 KBGG davon aus, dass das Kinderbetreuungsgeld für das jeweils jüngste Kind, also für das Kind, das den höchsten Betreuungsaufwand verursacht, gebühren soll. Im vorliegenden Fall endete somit der Anspruch des Klägers auf Kinderbetreuungsgeld für den (älteren) Sohn nach der zutreffenden Rechtsansicht der Vorinstanzen mit dem der Geburt der (jüngeren) Tochter vorangehenden Tag.