11.02.2006 Zivilrecht

OGH: Bei Einmalzahlungen (Abfertigung, Pension) ist ein Ausgleich zwischen den Interessen der Kinder (Partizipation an der finanziellen Verbesserung) und des Vaters (Absicherung für die Zukunft) zu schaffen


Schlagworte: Familienrecht, Unterhalt, Abfertigung, Pension
Gesetze:

§§ 140 ff ABGB

In seinem Beschluss vom 19.12.2005 zur GZ 12 Ob 47/04g hatte sich der OGH mit der Unterhaltsbemessung auseinander zu setzen:

Der ASt (Vater) ist zum Unterhalt für seine Kinder verpflichtet. Bei Auflösung seines Dienstverhältnisses (31.8.2000) hat er eine Abfertigung samt Pensionsabfindung von rd. S 2 Mio erhalten. Der OGH führte dazu aus: Sowohl die Abfertigungszahlung als auch die Pensionsabfindung sei bei der Unterhaltsbemessung zu berücksichtigen. Aufgrund des Alters des ASt (47,5) stehe der Überbrückungscharakter der Abfertigung im Vordergrund. Die gesetzliche Abfertigung sei monatlich wie ein Arbeitsentgelt - ab Auflösung des Dienstverhältnisses - auszubezahlen; und zwar für so viele Monate als darin Monatsentgelte enthalten seien. Die freiwillige Abfertigung sei - nach "Verbrauch" der gesetzlichen Abfertigung - so aufzuteilen, dass - unter Berücksichtigung des aktuellen Einkommens - etwa der Betrag des letzten durchschnittlichen Monatseinkommens erreicht werde.