21.04.2006 Zivilrecht
OGH: Die Behauptungs- und Beweislast für die Frage der Anspannung auf ein zumutbarer Weise erzielbares höheres Einkommen trifft den durch den Anspannungsgrundsatz Begünstigten
Schlagworte: Unterhaltsrecht, Behauptung, Sicherung
Gesetze:
§ 94 ABGB, § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO
In seinem Beschluss vom 16.02.2006 zur GZ 6 Ob 299/05x hatte sich der OGH mit dem Ehegattenunterhalt auseinander zu setzen:
Die Ehe der Streitteile ist aufrecht. Der Kläger begehrt Unterhalt nach § 94 ABGB (auch vorläufigen Unterhalt). Er sei seit März 2005 arbeitslos und bemühe sich aber um eine Vollbeschäftigung. Der OGH führte dazu aus: Nach § 94 ABGB bestehe grundsätzlich die Möglichkeit des schlechter verdienenden Ehegatten auf einen Ergänzungsanspruch gegenüber dem anderen Ehegatten (unabhängig von der Haushaltsführung). Der Behauptungslast des Antragstellers im Sicherungsverfahren sei durch den Verweis auf die aufrechte Ehe und die Einkommensdifferenz ausreichend Genüge getan.