29.05.2006 Zivilrecht

OLG: Bei Online-Auktionen gilt die Vertrauenstheorie


Schlagworte: Internetrecht, Vertragsrecht, Vertrauenstheorie, Online-Auktionen, Vertrag, Dissens
Gesetze:

ABGB

Mit Urteil vom 22.03.2006 zur GZ 13 R 257/05t hat sich das OLG Wien mit Online-Auktionen befasst:

Der Ersteigerer eines Ferrari (Zuschlag 1.510 Euro) nahm an, das Fahrzeug zu erwerben, der Verkäufer wollte den Flitzer jedoch nur für ein Wochenende vermieten (das Angebot bei eBay enthielt eine Beschreibung des Ferrari sowie eine Textpassage, in der für 39 Euro Testpersonen für ein Wochenende mit einem Ferrari gesucht werden).

Dazu das OLG: Zur Klärung, welcher Vertrag zustande gekommen ist, ist die Vertrauenstheorie heranzuziehen. Es zählt der Gesamteindruck des Inserates. Text und Überschrift vermitteln im konkreten Fall eine Vermietung und keinen Verkauf. Die Listung des Angebots unter der Rubrik "Kaufen" allein macht noch kein Kaufangebot daraus. Ein Vertrag ist daher wegen Dissens nicht zustande gekommen. Der Verkäufer muss nicht liefern, der Käufer nicht bezahlen.