08.09.2006 Zivilrecht

OGH: Der Beginn eines Studiums schließt die Selbsterhaltungsfähigkeit nur dann nicht aus, wenn das Studium ernsthaft und zielgerichtet betrieben wird


Schlagworte: Familienrecht, Unterhalt, Studium, Selbsterhaltungsfähigkeit
Gesetze:

§ 140 ABGB

In seinem Erkenntnis vom 29.06.2006 zur GZ 6 Ob 122/06v hat sich der OGH mit den Voraussetzungen für die Unterhaltsgewährung während eines Studiums (in concreto Bakkalaureat) befasst:

OGH: Der Beginn eines Studiums schließt die Selbsterhaltungsfähigkeit nur dann nicht aus, wenn das Studium ernsthaft und zielgerichtet betrieben wird. Hiezu ist eine Überprüfung des angemessenen Studienfortganges auch während des Studiums vor Ablauf der Studienhöchstdauer unerlässlich, will man nicht dem Unterhaltsberechtigten einen völligen Freibrief zu Lasten des Unterhaltspflichtigen ausstellen.