06.10.2006 Zivilrecht
OGH: Jedenfalls nicht Unternehmer iSd § 1 Abs 1 Z 1 KSchG ist ein Minderheitsgesellschafter, dessen Gesellschaftsbeteiligung eine bloße Finanzinvestition ist
Schlagworte: Konsumentenschutzrecht, Minderheitsgesellschafter, Verbrauchereigenschaft, Finanzinvestition
Gesetze:
§ 1 KSchG
In seinem Erkenntnis vom 09.08.2006 zur GZ 4 Ob 108/06w hat sich der OGH mit der Verbrauchereigenschaft von Minderheitsgesellschaftern einer GmbH befasst:
OGH: Jedenfalls nicht Unternehmer ist ein Minderheitsgesellschafter, dessen Gesellschaftsbeteiligung eine bloße Finanzinvestition ist und der (daher) keinen relevanten Einfluss auf die Geschäftsführung der Gesellschaft ausübt. Die bloße Anlage von Kapital ist noch nicht unternehmerisches Handeln. Es fehlt hier der Zusammenhang zwischen dem Betrieb des Unternehmens und einem darauf bezogenen Handeln des Gesellschafters. Die Übernahme einer Bürgschaft ist in diesem Fall nur eine Folge der Anlageentscheidung.