26.10.2006 Zivilrecht
OGH: Ein Bestandvertrag über ein Grundstück, auf dem sich ein mit Zustimmung des Grundeigentümers errichtetes Superädifikat befindet oder auf dem ein Superädifikat zu Wohn- und Geschäftszwecken errichtet werden soll, unterliegt den Bestimmungen des MRG
Schlagworte: Bestandrecht, Superädifikat
Gesetze:
MRG
In seinem Beschluss vom 30.08.2006 zur GZ 7 Ob 137/06g hat sich der OGH mit Mieten von Grundstücken zur Errichtung von Wohn- oder Geschäftsräumen befasst:
OGH: Ein Bestandvertrag über ein Grundstück, auf dem sich ein mit Zustimmung des Grundeigentümers errichtetes Superädifikat befindet oder auf dem ein Superädifikat zu Wohn- und Geschäftszwecken errichtet werden soll, unterliegt den Bestimmungen des MRG.