09.11.2006 Zivilrecht
OGH: Bei der Unterhaltsbemessung ist eine absolute Leistungsgrenze zu berücksichtigen, die nicht zu Lasten des Unterhaltsschuldners überschritten werden darf
Schlagworte: Familienrecht, Unterhalt, absolute Leistungsgrenze
Gesetze:
§ 140 ABGB
In seinem Beschluss vom 31.08.2006 zur GZ 6 Ob 184/06m hat sich der OGH mit der Unterhaltsbemessung befasst:
OGH: Nach neuerer Rechtsprechung ist bei der Unterhaltsbemessung eine absolute Leistungsgrenze zu berücksichtigen, die nicht zu Lasten des Unterhaltsschuldners überschritten werden darf. Ihm hat jener Betrag zu verbleiben, der zur Erhaltung seiner Körperkräfte und seiner geistigen Persönlichkeit unbedingt notwendig ist. Hilfestellung für die Ermittlung dieser Leistungsgrenze im Einzelfall bieten die Bestimmungen über das Existenzminimum nach §§ 291a, 292b EO.