09.11.2006 Zivilrecht
OGH: Eine teilweise oder sogar gänzliche Befreiung des an sich Geldunterhaltspflichtigen (mit einem Einkommen nahe dem Existenzminimum) ist nur dann denkbar, wenn der betreuende Elternteil über ein beträchtlich höheres Einkommen verfügt
Schlagworte: Familienrecht, Unterhalt, Existenzminimum, beträchtlich höheres Einkommen
Gesetze:
§ 140 ABGB
In seinem Beschluss vom 12.09.2006 zur GZ 10 Ob 56/06t hat sich der OGH mit dem Unterhalt befasst:
OGH: Eine teilweise oder sogar gänzliche Befreiung des an sich Geldunterhaltspflichtigen (mit einem Einkommen nahe dem Existenzminimum) ist nur dann denkbar, wenn der betreuende Elternteil über ein beträchtlich höheres Einkommen verfügt, sodass die dem anderen Teil zumutbare Alimentierung im Vergleich dazu bei lebensnaher Würdigung der Umstände nicht mehr ins Gewicht fällt.