OGH: Die Adoption des Kindes durch die Lebenspartnerin der leiblichen Mutter ist rechtlich unmöglich
§§ 179 ff ABGB
In seinem Beschluss vom 27.09.2006 zur GZ 9 Ob 62/06t hat sich der OGH mit der Frage der Zulässigkeit einer Adoption eines Kindes durch einen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner eines leiblichen Elternteils befasst:
OGH: § 182 Abs 2 ABGB hindert generell, also nicht nur im Falle gleichgeschlechtlicher Lebenspartner, die Adoption durch einen Mann, solange die verwandtschaftlichen Beziehungen zum leiblichen Vater bzw durch eine Frau, solange die verwandtschaftlichen Beziehungen zur leiblichen Mutter bestehen. Gemäß § 182 Abs 2 ABGB ersetzt also der Einzeladoptierende nicht den Elternteil seiner Wahl, sondern jenen, der seinem Geschlecht entspricht. Die Adoption des Kindes durch die Lebenspartnerin der leiblichen Mutter ist daher rechtlich unmöglich.