30.11.2006 Zivilrecht
OGH: Die bloße Kenntnisnahme der Unternehmensübertragung durch den Vermieter indiziert jedenfalls noch keine konkludente Zustimmung zu einer Mietvertragsübernahme oder einem Vertragsbeitritt
Schlagworte: Mietrecht, Mietrechte, konkludente Zustimmung des Vermieters
Gesetze:
MRG, § 863 ABGB
In seinem Beschluss vom 12.09.2006 zur GZ 1 Ob 35/06p hat sich der OGH mit dem konkludenten Einverständnis des Vermieters zur Vertragsüberbindung befasst:
OGH: Eine Zustimmung des Vermieters, dass eine andere Rechtsperson in die Mietrechte des bisherigen Mieters eintritt, muss nach § 863 ABGB ein so hohes Maß an Eindeutigkeit aufweisen, dass eine andere Auslegung vernünftigerweise nicht in Frage kommt. Die bloße Kenntnisnahme der Unternehmensübertragung durch den Vermieter indiziert jedenfalls noch keine konkludente Zustimmung zu einer Mietvertragsübernahme oder einem Vertragsbeitritt.