14.12.2006 Zivilrecht

OGH: Bei der Obsorgezuteilung ist nicht nur von der aktuellen Situation auszugehen, sondern sind vielmehr auch Zukunftsprognosen zu stellen


Schlagworte: Familienrecht, Obsorge, aktuelle Situation, Zukunftsprognose
Gesetze:

§ 176 ABGB

In seinem Beschluss vom 19.10.2006 zur GZ 3 Ob 179/06d hat sich der OGH mit der Obsorge befasst:

OGH: Nach stRsp des OGH ist bei der Obsorgezuteilung nicht nur von der aktuellen Situation auszugehen, sondern sind vielmehr auch Zukunftsprognosen zu stellen. Eine allfällige Obsorgerückübertragung setzt voraus, dass eine Beeinträchtigung der Kindesinteressen nicht mehr zu befürchten ist, wobei vor einer Rückübertragung der Obsorge von Dritten auf einen Elternteil zusätzlich die Vor- und Nachteile beider Möglichkeiten abzuwägen sind.