21.12.2006 Zivilrecht

OGH: Zugleich mit der Vormerkung des Eigentumsrechts kann die durch § 49 Abs 1 GBG beschränkte, durch die Rechtfertigung der Vormerkung bedingte Löschung von Zwischeneintragungen beantragt und bewilligt werden


Schlagworte: Grundbuchsrecht, Vormerkung, Löschung, Zwischeneintragung
Gesetze:

§ 49 GBG, § 57 GBG

In seinem Beschluss vom 24.10.2006 zur GZ 5 Ob 212/06x hat sich der OGH mit dem Grundbuchsrecht befasst:

OGH: Nach stRsp kann zugleich mit der Vormerkung des Eigentumsrechts die durch § 49 Abs 1 GBG beschränkte, durch die Rechtfertigung der Vormerkung bedingte Löschung von Zwischeneintragungen beantragt und bewilligt werden.