11.01.2007 Zivilrecht

OGH: Das Recht des berufenen Anerben auf Zuweisung des Erbhofes ist höchstpersönlich


Schlagworte: Anerbenerecht, höchstpersönlich, Erbhof
Gesetze:

AnerbenG

In seinem Beschluss vom 09.11.2006 zur GZ 6 Ob 218/06m hat sich der OGH mit dem Anerbenrecht befasst:

Dazu der OGH: Das Recht des berufenen Anerben auf Zuweisung des Erbhofes ist höchstpersönlich. Daraus wird die Unübertragbarkeit des Rechts unter Lebenden, aber auch der Ausschluss einer Transmission gefolgert, und zwar auch hinsichtlich des Zeitraums zwischen Zuteilung des Erbhofs im Verlassenschaftsverfahren und Einantwortung, weil das Eigentum am Hof erst dann auf den Übernehmer übergeht.