18.01.2007 Zivilrecht
OGH: Das Hineinrutschen mit gestrecktem Bein "in einen Gegner" bei einem Hobbyfußballturnier, um den gegnerischen Spieler vom Ball zu trennen, ist unabhängig von der Wertung als Regelverstoß noch als spieltypisch und in der Natur dieses Sports gelegen zu bezeichnen, was dem Verhalten die Rechtswidrigkeit nimmt
Schlagworte: Schadenersatzrecht, Körperverletzung, Fußballturnier
Gesetze:
§§ 1295 ff ABGB
In seinem Beschluss vom 30.11.2006 zur GZ 3 Ob 81/06t hat sich der OGH mit einer Körperverletzung im Zuge eines Hobbyfußballturniers befasst:
OGH: Das Hineinrutschen mit gestrecktem Bein "in einen Gegner", um den gegnerischen Spieler vom Ball zu trennen, ist unabhängig von der Wertung als Regelverstoß noch als spieltypisch und in der Natur dieses Sports gelegen zu bezeichnen, was dem Verhalten die Rechtswidrigkeit nimmt. Dabei muss jedoch Berücksichtigung finden, ob überhaupt die Möglichkeit bestand, den Ball zu spielen und ob der Gefährdende sich die Situation bei der in Sekundenschnelle zu fällenden Entscheidung des Durchführens oder des Unterlassens des Attackierens des Gegners vergegenwärtigen konnte.