24.01.2007 Zivilrecht
OGH: Eine Neubemessung von Unterhaltsansprüchen wegen Änderung der Verhältnisse soll nicht völlig losgelöst von einer bestehenden vergleichsweisen Regelung und der in ihr zum Ausdruck kommenden Konkretisierung der Bemessungsgrundsätze erfolgen
Schlagworte: Familienrecht, Unterhalt, Neubemessung, Änderung der Verhältnisse
Gesetze:
§ 140 ABGB, §§ 914 f ABGB
In seinem Beschluss vom 14.11.2006 zur GZ 10 Ob 59/06h hat sich der OGH mit der Neubemessung von Unterhaltsansprüchen befasst:
OGH: Nach nunmehr stRsp soll eine Neubemessung von Unterhaltsansprüchen wegen Änderung der Verhältnisse nicht völlig losgelöst von einer bestehenden vergleichsweisen Regelung und der in ihr zum Ausdruck kommenden Konkretisierung der Bemessungsgrundsätze erfolgen. Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ist zu fragen, welche Lösung redliche und vernünftige Parteien für eine geänderte Lage vereinbart hätten.