24.01.2007 Zivilrecht

OGH: Der Versicherer muss seine Verpflichtung, dem Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen auszufolgen, vor der Verletzung einer vereinbarten Obliegenheit, auf die er seine Leistungsfreiheit gründen will, erfüllen


Schlagworte: Versicherungsrecht, Obliegenheitsverletzung
Gesetze:

§ 6 Abs 5 VersVG

In seinem Erkenntnis vom 29.11.2006 zur GZ 7 Ob 221/06k hat sich der OGH mit der Obliegenheitsverletzung iSd § 6 Abs 5 VersVG befasst:

OGH: Gemäß § 6 Abs 5 VersVG kann der Versicherer aus einer fahrlässigen Verletzung einer vereinbarten Obliegenheit Rechte nur ableiten, wenn dem Versicherungsnehmer vorher die Versicherungsbedingungen ausgefolgt worden sind oder ihm eine andere Urkunde ausgefolgt worden ist, in der die Obliegenheit mitgeteilt wird. Der Versicherer muss seine Verpflichtung, dem Versicherungsnehmer die Versicherungsbedingungen auszufolgen, vor der Verletzung einer vereinbarten Obliegenheit, auf die er seine Leistungsfreiheit gründen will, erfüllen. Es kommt daher - anders als nach § 5b Abs 2 VersVG - nicht darauf an, ob die AVB dem Versicherungsnehmer bereits vor Abgabe seiner Vertragserklärung ausgehändigt wurden.