24.01.2007 Zivilrecht

OGH: Ist die Selbsterhaltungsfähigkeit wegen einer psychischen Erkrankung des Unterhaltsberechtigten nicht eingetreten, kann der Unterhaltsanspruch nur wegen Rechtsmissbrauchs verneint werden


Schlagworte: Familienrecht, Unterhalt, Selbsterhaltungsfähigkeit, psychische Erkrankung
Gesetze:

§ 140 ABGB

In seinem Beschluss vom 23.11.2006 zur GZ 8 Ob 139/06h hat sich der OGH mit dem Unterhalt und der Selbsterhaltungsfähigkeit befasst:

OGH: Nur ein Verschulden des Kindes am Scheitern einer angemessenen Berufsausbildung hat die Folge, dass sich dieses Kind wie ein Selbsterhaltungsfähiger behandeln lassen muss. Das gilt insbesondere nach einem vom Kind verschuldeten Scheitern einer angemessenen Berufsausbildung. Ist die Selbsterhaltungsfähigkeit wegen einer psychischen Erkrankung des Unterhaltsberechtigten nicht eingetreten, kann der Unterhaltsanspruch nur wegen Rechtsmissbrauchs verneint werden.