26.03.2009 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Auswirkungen einer freiwilligen Karenz auf den Wochengeldanspruch

Der in Ausnahmefällen vorgesehene Leistungsanspruch auf Wochengeld aus der Krankenversicherung fällt weg, wenn die Beschäftigung unmittelbar im Anschluss an den Bezug von Karenzgeld aus einem der Arbeitnehmerin zuzurechnenden Verhalten nicht wieder aufgenommen wird


Schlagworte: Sozialrecht, Versicherungsfall der Mutterschaft, Wochengeld, Karenzurlaub, Schutzzweck
Gesetze:

§ 122 Abs 3 ASVG, § 15 MSchG

GZ 10 ObS 125/08t, 22.12.2008

Der von der Klägerin bei der beklagten Gebietskrankenkasse eingebrachte Antrag auf Gewährung von Wochengeld wurde mit der Begründung abgewiesen, dass infolge der Vereinbarung eines nicht auf § 15 MSchG beruhenden Karenzurlaubs unter Entfall der Bezüge in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht von einer einvernehmlichen Lösung des Arbeitsverhältnisses auszugehen sei. Aufgrund dieses freiwilligen Karenzurlaubes sei die Klägerin vom Schutzzweck des § 122 Abs 3 ASVG nicht erfasst.

OGH: § 122 Abs 3 ASVG regelt zwei Fälle, die den Wegfall des Leistungsanspruchs bewirken. Zum einen führen bestimmte Arten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die der Arbeitnehmerin zuzurechnen sind, dazu, dass der Versicherungsschutz nicht ausgedehnt wird, zum anderen führt auch die Mitwirkung der Arbeitnehmerin an einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu einem Wegfall der Anspruchsberechtigung. Die einvernehmliche vereinbarte Karenzierung unter Entfall der Bezüge unmittelbar im Anschluss an das Ende des Kinderbetreuungsgeldbezuges bewirkt den Wegfall des Leistungsanspruchs auf Wochengeld anlässlich der Geburt eines weiteren Kindes.