04.02.2010 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Kommt dem Betriebsrat das Privileg der Wahl des Gerichtsstandes, welches den einzelnen Arbeitnehmern durch § 4 ASGG eingeräumt ist, im Falle einer Feststellungsklage nach § 54 Abs 1 ASGG zu?

Der Betriebsrat kann die örtliche Zuständigkeit im Falle einer Klage gem § 54 Abs 1 ASGG nicht auf den § 4 Abs 1 Z 1 lit a ASGG stützen


Schlagworte: Arbeits- und Sozialgerichtsverfahren, Zuständigkeit, Feststellungsklage, Betriebsrat, Wahlgerichtsstand
Gesetze:

§ 4 Abs 1 Z 1 lit a ASGG, § 54 Abs 1 ASGG

GZ 9 ObA 109/09h, 16.11.2009

OGH: Der Gerichtsstand des § 4 Abs 1 Z 1 lit a ASGG soll dem einzelnen Arbeitnehmer die Verfolgung seiner Ansprüche erleichtern. Würde diese Begünstigung nun auch dem Betriebsrat eingeräumt werden, wäre das Ergebnis, dass dem Betriebsrat bei entsprechender Verteilung der Wohnsitze der Arbeitsnehmer eine Vielzahl von Gerichtsständen zur Wahl stünde. Die örtliche Zuständigkeit im Falle eines Verfahrens nach § 54 Abs 1 ASGG knüpft daher in Anwendung einer teleologischen Reduktion nicht an den Wohnsitz eines Arbeitsnehmers an, wenn der Prozess durch die Belegschaftsvertretung geführt wird. Für eine Anknüpfung an den Sitz des Betriebsrates bietet die Bestimmung des § 4 Abs 1 Z 1 lit a ASGG keinen Raum.