OGH: Pflegegeld - zur Legalzession bei kurzfristiger Unterbrechung der stationären Pflege
Häusliche Pflege in der Dauer von wenigen Tagen oder Wochen führt nicht zu einer Beendigung des Differenzruhens
§ 13 Abs 1 BPGG, § 324 Abs 3 ASVG
GZ 10 ObS 194/09s, 15.12.2009
Der Kläger vertritt die Auffassung, dass der Anspruch auf Pflegegeld nur für den Zeitraum der tatsächlichen stationären Pflege auf den jeweiligen Kostenträger übergehe, während die Legalzession für die Zeit der häuslichen Pflege ausgeschlossen sei. Das Ruhen des Pflegegeldanspruchs gem § 13 Abs 1 BPGG falle daher in diesem Zeitraum weg.
OGH: Im Gegensatz zum Beginn des Anspruchsübergangs sieht das Gesetz für das Ende des Anspruchsübergangs keine Regelung vor. Ein solcher ist nur dann anzunehmen, wenn der stationäre Aufenthalt beendet wird oder die Kostentragung nicht mehr durch einen Sozialhilfeträger erfolgt. Kurzfristige Unterbrechungen der Unterbringung in Form weniger Tage oder Wochen führen daher nicht zu einer Beendigung des Anspruchsübergangs und des daraus folgenden Differenzruhens.