11.03.2010 Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zum Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit iSd § 27 Z 1 letzter Fall AngG

Es ist auf das Gesamtbild des Verhaltens des Angestellten abzustellen; es kann auch auf Verhaltensweisen außerhalb eines Dienstverhältnisses ankommen


Schlagworte: Angestelltenrecht, Entlassung, Vertrauensunwürdigkeit, Unverzüglichkeit
Gesetze:

§ 27 Z 1AngG

GZ 8 ObA 46/09m, 21.12.2009

OGH: Unter den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit iSd § 27 Z 1 letzter Fall AngG fällt jede Handlung oder Unterlassung eines Angestellten, die mit Rücksicht auf ihre Beschaffenheit und auf ihre Rückwirkung auf das Arbeitsverhältnis - bei objektiver Betrachtung - den Angestellten des dienstlichen Vertrauens seines Arbeitgebers unwürdig erscheinen lässt, weil dieser befürchten muss, dass durch das Verhalten des Angestellten die dienstlichen Interessen des Arbeitgebers gefährdet sind. Dabei ist auf das Gesamtbild des Verhaltens des Angestellten abzustellen und kann es auch auf Verhaltensweisen außerhalb eines Dienstverhältnisses ankommen. Wiederholt wurde Informationspflichtverletzungen Bedeutung für dieses Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Angestellten zugemessen. Dies gilt gerade für Arbeitnehmer in leitender Position.

Die Anforderungen an die Unverzüglichkeit der Entlassung dürfen nicht überspannt werden, sondern es ist nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls auf die Erfordernisse des Wirtschaftslebens und die Betriebsverhältnisse Bedacht zu nehmen. Als entscheidend wird auch angesehen, ob für den Angestellten das Verhalten des Dienstgebers gerechtfertigten Grund zur Annahme gibt, dieser verzichte auf die Geltendmachung der Entlassungsgründe.