OGH: § 296 Abs 4 ASVG - zur Frage der Zulässigkeit einer Aufrechnung eines Ausgleichszulagenüberbezugs gegen Pensionsnachzahlungen aus einem ausländischen Pensionssystem
Mit dem Überbezug an Ausgleichszulage können iSd § 296 Abs 4 ASVG nicht nur Pensionsnachzahlungen nach dem ASVG, sondern aus jedem Pensionssystem, auch einem ausländischen, aufgerechnet werden
§ 296 Abs 4 ASVG
GZ 10 ObS 118/10s, 21.12.2010
OGH: Die inhaltlich von §§ 103 und 107 ASVG abweichende Sondernorm des § 296 Abs 4 Satz 1 ASVG lässt nach ihrem Wortlaut nicht nur die Aufrechnung gegen Pensionsnachzahlungen nach dem ASVG, sondern die Aufrechnung gegen Nachzahlungen aus jedem Pensionssystem, auch einem ausländischen, zu.
Die Norm entspringt dem Rechtsgedanken, dass auch eine zunächst gebührende und rechtmäßig ausgezahlte Ausgleichszulage nicht behalten werden darf, wenn sich nachträglich durch rückwirkende Zuerkennung (oder Erhöhung) einer Leistung aus einer Pensionsversicherung ergibt, dass der Richtsatz erreicht oder überstiegen worden wäre, wenn diese Pensionsleistung früher zuerkannt worden wäre. Andernfalls würde es rückwirkend betrachtet zu einer Bereicherung des Pensionisten um die während des sich überschneidenden Zeitraums bezogene Ausgleichszulage kommen.