02.11.2007 Strafrecht

OGH: Grenzüberschreitender Prostitutionshandel und Anwerben iSd § 217 Abs 1 StGB

Ein "Anwerben" iSd § 217 StGB ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Tatobjekt schon zuvor zu einer Prostitutionsausübung im Ausland entschlossen war und selbst den Kontakt zu den Tätern suchte


Schlagworte: Grenzüberschreitender Prostitutionshandel, Anwerben
Gesetze:

§ 217 StGB

GZ 14 Os 113/06h, 31.07.2007

Erhebliche Bedenken leitet der Angeklagte gegen die ihn betreffende Feststellung, jedenfalls die elf im Urteilsspruch genannten weißrussischen Frauen zur Prostitutionsausübung im Ausland "angeworben" zu haben, aus dem Umstand ab, dass diese Zeuginnen - ihren aktenkundigen Aussagen zufolge - schon zuvor zur Prostitutionsausübung im Ausland entschlossen gewesen seien und von sich aus den Kontakt zu den Angeklagten gesucht hätten.

OGH: Entgegen der in der Beschwerde in diesem Zusammenhang vertretenen Rechtsansicht ist ein "Anwerben" iSd § 217 StGB nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Tatobjekt schon zuvor zu einer Prostitutionsausübung im Ausland entschlossen war und selbst den Kontakt zu den Tätern suchte. Unter dieser in § 217 Abs 1 StGB genannten Begehungsweise wird vielmehr das über intensives Betreiben des Täters bewirkte Herbeiführen eines Vertragsabschlusses oder einer Vereinbarung mit einer - wenngleich nicht notwendigerweise zivilrechtlich bindenden - Verpflichtung des Handlungsobjekts verstanden, durch das es sich gebunden erachtet, sohin eine dem Zuführen in ihrer Gewichtung durchaus vergleichbare Einflussnahme auf den Willen des Opfers.