OGH: Nichtigkeitsbeschwerde nach § 281 Abs 1 Z 4 StPO
Die Erklärung, mit der Verlesung früherer Protokolle nicht einverstanden zu sein, berechtigt zur Nichtigkeitsbeschwerde nicht
§ 281 Abs 1 Z 4 StPO
GZ 11 Os 63/07k, 25.09.2007
OGH: Mit der bloßen Behauptung, Grundsätze des Verfahrens, deren Beobachtung durch grundrechtliche Vorschriften, insbesondere auch Art 6 MRK oder sonst durch das Wesen eines die Verteidigung sichernden, fairen Verfahrens geboten ist, seien unrichtig angewendet worden, ohne dass damit konkret auf einen Verfahrensantrag des Beschwerdeführers oder ein Zwischenerkenntnis des Gerichtshofes Bezug genommen wird, kann der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 4 StPO nicht dargetan werden. Die Erklärung, mit der Verlesung früherer Protokolle nicht einverstanden zu sein, berechtigt zur Nichtigkeitsbeschwerde nicht.