31.07.2008 Strafrecht
OGH: § 127 Abs 2 StPO - Nichtigkeit, wenn Verteidiger keine Gelegenheit zur Anwesenheit bei der Befundaufnahme gegeben wurde?
Die Nichteinhaltung der (einschränkbaren) Anordnung nach § 127 Abs 2 letzter Fall StPO - dem Verteidiger wurde keine Gelegenheit zur Anwesenheit bei der Befundaufnahme gegeben - begründet keine Nichtigkeit
Schlagworte: Strafprozessordnung, Befundaufnahme, Verteidiger keine Gelegenheit zur Anwesenheit bei der Befundaufnahme, Nichtigkeit
Gesetze:
§ 127 StPO
GZ 11 Os 61/08t, 27.05.2008
OGH: Die Nichteinhaltung der (einschränkbaren) Anordnung nach § 127 Abs 2 letzter Fall StPO - dem Verteidiger wurde keine Gelegenheit zur Anwesenheit bei der Befundaufnahme gegeben - begründet keine Nichtigkeit.