02.04.2009 Strafrecht
OGH: Zum absolut untauglichen Bestimmungsversuch
Für die Beurteilung eines Bestimmungsversuchs als absolut untauglich kommt es nicht darauf an, ob (nicht die Bestimmung zur Ausführung der Tat, sondern) die Ausführung der Tat selbst unter keinen Umständen möglich gewesen ist
Schlagworte: Absolut untauglicher Bestimmungsversuch
Gesetze:
§ 12 StGB, § 15 StGB
GZ 15 Os 161/08b, 21.01.2009
OGH: Für die Beurteilung eines Bestimmungsversuchs als absolut untauglich kommt es nicht darauf an, ob (nicht die Bestimmung zur Ausführung der Tat, sondern) die Ausführung der Tat selbst unter keinen Umständen möglich gewesen ist.