28.09.2006  Arbeits- und Sozialrecht 
		
	
		OGH: Im Falle des Todes des Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist gebührt - wie auch in den übrigen Fällen der ex-lege-Beendigung - für den restlichen Teil der fiktiven Kündigungsfrist keine Kündigungsentschädigung
Schlagworte: Kündigungsentschädigung, Tod des Arbeitnehmers, ex-lege-Beendigung
		Gesetze: 
		
		
		§ 29 AngG, § 1162b ABGB
In seinem Erkenntnis vom 13.07.2006 zur GZ 8 ObS 8/06v hat sich der OGH mit der Frage befasst, inwieweit der Tod des Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist Einfluss auf die ihm zustehende Kündigungsentschädigung hat:
OGH: Die gesetzliche Endigung des Arbeitsverhältnisses durch den Tod des Arbeitnehmers (§ 24 AngG) ist ein Ablauf der Vertragszeit im Sinn des § 29 AngG (§ 1162b ABGB). Wie in den übrigen Fällen der ex-lege-Beendigung gebührt auch in diesem Fall für den restlichen Teil der fiktiven Kündigungsfrist keine Kündigungsentschädigung.

