04.11.2010 Strafrecht
OGH: Mängelbehebungsverfahren nach § 3 Abs 2 GRBG
Ein Mängelbehebungsverfahren nach § 3 Abs 2 GRBG kann ausschließlich der Nachholung der fehlenden Unterschrift des Verteidigers dienen, nicht aber dazu benützt werden, die zuvor eingebrachte Grundrechtsbeschwerde in anderer Weise zu verbessern oder zu ergänzen
Schlagworte: Grundrechtsbeschwerde, Mängelbehebungsverfahren, fehlende Unterschrift des Verteidigers, andere Mängel
Gesetze:
§ 3 Abs 2 GRBG
GZ 15 Os 92/10h, 15.09.2010
OGH: Ein Mängelbehebungsverfahren nach § 3 Abs 2 GRBG kann ausschließlich der Nachholung der fehlenden Unterschrift des Verteidigers dienen, nicht aber dazu benützt werden, die zuvor eingebrachte Grundrechtsbeschwerde in anderer Weise zu verbessern oder zu ergänzen.