Gesetzgebung
10.01.2012
Erleichterungen im Umgründungsrecht
Börsenotierte Gesellschaften müssen für eine Verschmelzung oder Spaltung künftig keine Zwischenbilanz erstellenweiterlesen
Börsenotierte Gesellschaften müssen für eine Verschmelzung oder Spaltung künftig keine Zwischenbilanz erstellenweiterlesen