VwGH
VwGH: Strafbarkeitsverjährung gem § 31 Abs 3 VStG
Die Dreijahresfrist des § 31 Abs 3 erster Satz VStG ist nur dann gewahrt, wenn das Straferkenntnis innerhalb der dort genannten Frist gegenüber dem Beschuldigten rechtswirksam erlassen wurdeweiterlesen
VwGH: § 5 Abs 2 StVO und Vorbringen der Unmöglichkeit der Ablegung einer Atemalkoholuntersuchung aus medizinischen Gründen
Auf Grund eines als erwiesen angenommenen situationsbezogenen Verhaltens eines Probanden (iZm der Verweigerung der Atemluftprobe auf Alkoholgehalt) ist es entbehrlich, ein ärztliches Sachverständigengutachten über dessen Zurechnungsfähigkeit einzuholenweiterlesen
VwGH: Zum Verkehrsgeltungsnachweis iSd § 4 Abs 2 MSchG
Für die Beurteilung der Frage nach der Verkehrsgeltung iSv § 4 Abs 2 MSchG ist mit Blick auf die Hauptfunktion der Marke, nämlich den beteiligten Verkehrskreisen die Ursprungsidentität der mit der Marke gekennzeichneten Ware zu garantieren, maßgebend, ob unterscheidungskräftige Besonderheiten oder...weiterlesen
VwGH: Änderungen von Vorhaben des Anhanges 1 – räumlicher Zusammenhang iSd § 3a Abs 6 UVP-G 2000
Der Begriff "räumlicher Zusammenhang" kann nicht allgemein festgelegt werden; eine allgemein gültige Angabe in Metern ist nicht möglich, dies ist von Gegebenheiten im Einzelfall abhängig und muss individuell beurteilt werdenweiterlesen
VwGH: Vollstreckung von Geldstrafen gem § 54b VStG
Sind die Voraussetzungen des § 54b Abs 2 VStG gegeben, so ist für eine Anwendung des Abs 3 kein Raumweiterlesen
VwGH: Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gem § 20 StVO – zur Frage des Vorliegens eines geeichten Messgerätes
Nur wenn die belangte Behörde auf Grund des von ihr beizuschaffenden Eichscheines davon ausgehen kann, dass das verwendete Geschwindigkeitsmessgerät vorschriftsmäßig geeicht war, kann sie die erfolgte Messung als zuverlässig ansehen und darauf die für den Beschwerdefall entscheidende Feststellung...weiterlesen
VwGH: Dienstnehmer iSd § 4 Abs 2 ASVG bei Innehabung eines Gewerbescheins?
Mit einem Gewerbeschein kann ein tatsächlich bestehendes Dienstverhältnis nicht verschleiert werdenweiterlesen