VwGH
VwGH: Verfolgungsverjährung gem § 31 VStG
Für die Tauglichkeit einer Verfolgungshandlung ist noch nicht gefordert, dass dem individuell bestimmten Beschuldigten allenfalls auch vorgeworfen werden muss, er habe die Tat als zur Vertretung nach außen Berufener iSd § 9 VStG zu verantwortenweiterlesen
VwGH: Telefonische Befragung an Stelle einer förmlichen Zeugeneinvernahme iSd § 50 AVG?
Wo widersprechende Beweisergebnisse vorliegen und der Beweiswürdigung besondere Bedeutung zukommt, ist es im Interesse der Erforschung der materiellen Wahrheit nicht zulässig, sich mit formlosen Befragungen zu begnügenweiterlesen
VwGH: Nichtraucherschutz in Räumen der Gastronomie gem § 13a TabakG – zum Rauchverbot im Hauptraum gem Abs 2
Nach den Erläuterungen zu § 13a TabakG ist die Frage, welcher Raum eines Gastgewerbebetriebes als "Hauptraum" anzusehen ist, nach den konkreten Verhältnissen vor Ort - die Erläuterungen nennen insbesondere die Flächengröße, die Lage, die Ausstattung und die Zugänglichkeit des zu beurteilenden...weiterlesen
VwGH: Beihilfe zur unbefugten Gewerbeausübung gem § 367 Z 54 GewO –Verfall gem § 17 VStG rechtmäßig?
Wie sich aus § 369 GewO ergibt, kommt bei Verwirklichung einer Verwaltungsübertretung nach § 367 Z 54 leg cit der Ausspruch eines Verfalles nicht in Betrachtweiterlesen
VwGH: Akteneinsicht gem § 17 AVG
Das Verlangen nach Akteneinsicht bedarf keines förmlichen Antragsweiterlesen
VwGH: Entziehung der Lenkberechtigung mangels gesundheitlicher Eignung wegen Alkoholabhängigkeit und Erwerb einer tschechischen Lenkberechtigung ein Jahr später
Bei diesem Sachverhalt kann der belangten Behörde nicht entgegengetreten werden, wenn sie den begründeten Verdacht hatte, dass mit dem Erwerb der tschechischen Lenkberechtigung die in Österreich angeordnete Entziehung umgangen werden sollte; vor diesem Hintergrund und weil die Entziehung für die...weiterlesen
VwGH: Stellt der Abverkauf fertig gestellter, aus eigenen Mitteln errichteter Wohnungen die Tätigkeit eines Bauträgers gem § 117 Abs 4 GewO dar?
Wer nur für sich selbst ein Haus baut oder nach eigenen Gutdünken ein Bauwerk in eigenem Namen und für eigene Rechnung nach völlig freier eigener Disposition errichtet, uneingeschränkt das volle Errichtungs-, Bestands- Bewirtschaftungs- und Veräußerungsrisiko auf sich nimmt und keinem Dritten...weiterlesen