OGH: Mitverschulden des Sicherheitswachebeamten iZm Verfolgungsjagd
Einen Sicherheitswachebeamten kann beim Versuch, einen flüchtenden Rechtsbrecher zu stellen, uU ein Mitverschulden an Schäden treffen, die bei diesem Versuch (zB bei einer Verfolgungsjagd) entstehen
§§ 1295 ff ABGB, § 1304 ABGB, § 26 StVO
GZ 2 Ob 126/12m, 07.08.2012
OGH: Entgegen der Auffassung des Revisionswerbers liegt oberstgerichtliche Rsp dazu vor, dass einen Sicherheitswachebeamten beim Versuch, einen flüchtenden Rechtsbrecher zu stellen, uU ein Mitverschulden an Schäden treffen kann, die bei diesem Versuch (zB bei einer Verfolgungsjagd) entstehen. Im vorliegenden Fall ist dem Mitverschulden des Klägers nicht das Verschulden des erstbeklagten Lenkers (der der zweit- und drittbeklagten Partei nicht nach § 19 Abs 2 EKHG zurechenbar ist), sondern (nur) die (gewöhnliche) Betriebsgefahr des LKW gegenüberzustellen. Die im vorliegenden Einzelfall vom Berufungsgericht vorgenommene Gewichtung dieser Faktoren ist nicht korrekturbedürftig.