03.09.2018 Zivilrecht

OGH: § 15a MRG, § 7a ETV 2002 – Unbrauchbarkeit einer Wohnung wegen Mängeln der elektrischen Anlage

Der Umstand, dass die Anlage iSd § 7a ETV 2002 nicht dem ETG entspricht oder der Vermieter seiner Dokumentationspflicht insoweit nicht nachgekommen ist, lässt eine von dieser Anlage ausgehende Gefährlichkeit vermuten; dem Vermieter steht es offen, im Einzelfall zu beweisen, dass von der Anlage keine Gefährdung ausgeht


Schlagworte: Mietrecht, Ausstattungskategorien, Unbrauchbarkeit einer Wohnung wegen Mängeln der elektrischen Anlage
Gesetze:

 

§ 15a MRG, § 7a ETV 2002, ETG

 

GZ 5 Ob 66/18v, 18.07.2018

 

OGH: Voraussetzung der Unbrauchbarkeit einer Wohnung wegen Mängeln der elektrischen Anlage ist auch nach Inkrafttreten des § 7a ETV 2002 eine von dieser Anlage ausgehende Gefährlichkeit. Der Umstand, dass die Anlage iSd § 7a ETV 2002 nicht dem ETG entspricht oder der Vermieter seiner Dokumentationspflicht insoweit nicht nachgekommen ist, lässt diese Gefährlichkeit vermuten. Dem Vermieter steht es offen, im Einzelfall zu beweisen, dass von der Anlage keine Gefährdung ausgeht. Auf das Kriterium der älteren Rsp, dass die Mängel der Anlage solche sein müssten, die den Energieversorger iSd § 9 Abs 4 ETG verpflichten, die Anlage sofort abzustellen, ist seit Inkrafttreten des § 7a ETV 2002 nicht mehr abzustellen.