29.11.2011 Wirtschaftsrecht
OGH: § 2 UWG – Irreführungseignung einer Werbeaussage
Die Werbung mit einer Spitzenstellung kann irreführend sein, wenn das Unternehmen auf dem relevanten Markt der einzige Anbieter ist und daher in Wahrheit über keine Spitzenstellung im Verhältnis zu anderen Unternehmen verfügt
Schlagworte: Wettbewerbsrecht, irreführende Geschäftspraktiken, Werbung, Spitzenstellung
Gesetze:
§ 2 UWG, § 2a UWG
GZ 4 Ob 138/11i, 19.10.2011
OGH: Die für die Beurteilung der Irreführungseignung maßgebende Auslegung einer Werbeaussage hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Richtig ist, dass die Werbung mit einer Spitzenstellung irreführend sein kann, wenn das Unternehmen auf dem relevanten Markt der einzige Anbieter ist und daher in Wahrheit über keine Spitzenstellung im Verhältnis zu anderen Unternehmen verfügt.