11.04.2003 Gesetzgebung

Pauschalierte Dienstgeberbeiträge neu


In Ergänzung zu unserem letzten JusGuide.Thema wollen wir heute ergänzend berichten, dass es mit 1. Juni 2003 nun doch zu einer Neuregelung des pauschalierten Dienstgeberbeitrages kommen wird.

Über das Erkenntnis vom 7. März 2002 zur GZ 219/01, womit der VfGH die pauschalierten Dienstgeberbeiträge für geringfügig Beschäftigte als verfassungswidrig aufgehoben hat, haben wir Sie ja bereits in Kenntnis gesetzt.

Jetzt ist dem Gesetzgeber aber doch noch eingefallen, wie er uns von der Bürde allzu großer Erleichterungen befreien kann: die alte Regelung wird in ein Bundesgesetz über die pauschalierte Abgabe von Dienstgebern geringfügig beschäftigter Personen in Form des Dienstgeberabgabegesetzes - "DAG", gepackt. Damit ist die fehlende verfassungskonforme Grundlage geschaffen worden.

Der bisherige pauschalierte Dienstgeberbeitrag für geringfügig Beschäftigte wird darin zur Bundesabgabe und wird von den Gebietskrankenkassen zur Finanzierung der Kranken- und Pensionsversicherung eingehoben. Der Höhe nach wird der Beitrag gleich bleiben (16,4%), womit keine wesentlichen Veränderungen eintreten

Da das neue Dienstgeberabgabegesetz mit 1. Juni 2003 in Kraft treten soll, kann man resümieren, dass den Dienstgebern ganze zwei Monate (nämlich April und Mai) bleiben, in denen sie von der Abgabe befreit sind.

Der pauschalierte Dienstgeberbeitrag ist jeweils für ein Kalenderjahr im Nachhinein bis zum 15. Jänner des Folgejahres an die jeweiligen Krankenversicherungsträger zu entrichten.