09.06.2011 Gerichtsbarkeit
Kostenpflichtige Papierrechnungen – weiterer VKI-Erfolg
Das OLG Wien bestätigte nun die Entscheidung der ersten Instanz zum Thema „Umweltbeitrag“ von T-Mobile. Der VKI war gegen die zusätzliche Gebühr für Papierrechnungen im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums mit Verbandsklage vorgegangen und bekam wieder Recht. Zusatzgebühren für Papierrechnungen sind gröblich benachteiligend bzw. im konkreten Fall intransparent. Ein monatlich anfallender Umweltbeitrag ist kein „Einmalentgelt“ und nutzt nur dem Betreiber. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, T-Mobile kann den OGH anrufen.